AGB · Stand September 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Oliver Farys (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über Fotografie-, Filmproduktions- und Printleistungen. Sie werden durch die Auftragsbestätigung oder die Durchführung der Leistung Vertragsbestandteil. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

§ 2 Angebot & Vertragsabschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Leistungen & Mitwirkungspflicht

Der Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung erforderlichen Informationen, Zugänge, Freigaben und Motive rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung. Verzögerungen, die auf eine nicht oder verspätet erbrachte Mitwirkung zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 4 Termine, Ausfallkosten & Höhere Gewalt

Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden. Bei Verzug durch den Auftragnehmer hat der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu setzen. Höhere Gewalt, unvorhersehbare Wetterlagen, behördliche Anordnungen, Erkrankung oder vergleichbare Hindernisse entbinden den Auftragnehmer von der Einhaltung von Terminen und Fristen. Bereits angefallene Kosten (z. B. Reise, Equipment, Assistenzen) sind in diesen Fällen vom Auftraggeber zu tragen, soweit sie nicht anderweitig abgewickelt werden können.

§ 5 Vergütung & Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Schlussrechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Nebenkosten (Reise, Material, externe Dienstleister) werden separat ausgewiesen und nachgewiesen.

§ 6 Nutzungsrechte (Urheberrecht)

Der Auftragnehmer bleibt Urheber aller entstandenen Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Dem Auftraggeber wird, soweit im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, ein einfaches, räumlich und zeitlich auf den jeweiligen Verwendungszweck beschränktes Nutzungsrecht eingeräumt. Eine weitergehende Nutzung (insbesondere über den vereinbarten Zweck, die Laufzeit oder das Territorium hinaus) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung und ggf. einer zusätzlichen Vergütung.

Die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte ist nur mit Zustimmung des Auftragnehmers zulässig. Ein Bearbeitungsrecht (UrhG § 62) besteht nur, soweit es vertraglich eingeräumt wurde. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Werke, auch auszugsweise, im Rahmen der Eigenwerbung (Portfolio, Website, Social Media, Ausstellungen) zu verwenden, sofern dem keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.

§ 7 Bildauswahl & Übergabe

Der Auftragnehmer liefert eine kuratierte Auswahl der besten Motive. Ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher Aufnahmen oder von Rohdaten (RAW) besteht nicht, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Übergabe erfolgt in digitaler Form in einem branchenüblichen Format.

§ 8 Datenspeicherung & Aufbewahrungsfrist

Nach Übergabe der finalen Auswahl und Abnahme durch den Auftraggeber werden die projektbezogenen Aufnahmedaten (inklusive Rohdaten) für einen Zeitraum von zwei Wochen zur Sicherheit aufbewahrt. Innerhalb dieser Frist kann der Auftraggeber Korrektur- oder Ergänzungswünsche hinsichtlich der Aufbewahrung äußern. Nach Ablauf der zwei Wochen werden die Rohdaten und Zwischenergebnisse unwiderruflich gelöscht, um eine unnötige Speicherung personenbezogener Daten zu vermeiden (Datenschutzminimierung nach Art. 5 DSGVO).

Die final ausgewählten und abgenommenen Bilder werden, sofern vertraglich vereinbart, für die vereinbarte Nutzungsdauer archiviert. Eine darüber hinausgehende Aufbewahrung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und ggf. gegen eine gesonderte Archivpauschale. Die Bestimmungen der Datenschutzerklärung bleiben hiervon unberührt.

§ 9 Reklamation & Gewährleistung

Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe schriftlich zu rügen. Eine Gewährleistung für Lichtbildnisse, die aufgrund der Mitwirkung des Auftraggebers (z. B. fehlerhafte Freigaben, unzureichende Briefing-Informationen) entstehen, ist ausgeschlossen.

§ 10 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in Höhe des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, soweit der Auftraggeber nicht durch regelmäßige und angemessene Datensicherung sichergestellt hat, dass diese mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

§ 11 Stornierung & Rücktritt

Tritt der Auftraggeber vor Leistungsbeginn vom Auftrag zurück, sind bereits erbrachte Vorleistungen und Aufwendungen (Konzept, Vorproduktion, gebuchte externe Leistungen, Reise) zu erstatten. Bei Stornierung weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten Termin wird eine Aufwandsentschädigung von 50 % der Auftragssumme fällig, bei Stornierung weniger als 72 Stunden vor Termin 80 %, sofern keine anderweitige Belegung des Termins möglich ist.

§ 12 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hannover.

WhatsApp